Umfang der Zusatzgarantie Mit dem Kauf dieser Zusatzgarantie erhält der Käufer eine Verlängerung der Herstellergarantie um drei (3) Jahre zusätzlich zur standardmäßigen Herstellergarantie von zwei (2) Jahren, sodass sich eine gesamte Garantiezeit von fünf (5) Jahren ab dem ursprünglichen Lieferdatum der betreffenden Maschine ergibt. Die Zusatzgarantie bezieht sich ausschließlich auf die folgenden Teile der Maschine: Motor, Pumpe, Ventil und Zylinder (nachfolgend gemeinsam: die „Garantieteile“). Das Garantiepaket kann bis spätestens sechs (6) Monate nach dem ursprünglichen Kaufdatum der Maschine erworben werden.
Deckung und Garantieanspruch Tritt innerhalb der Garantiezeit ein Defekt an einem Garantieteil auf, der nachweislich auf einen Herstellungs- und/oder Materialfehler zurückzuführen ist, wird der Lieferant nach eigenem Ermessen das betreffende Garantieteil kostenlos reparieren oder ersetzen oder ein Ersatzteil kostenlos nachliefern.
Lieferung und Transport Die kostenlose Nachlieferung von Garantieteilen gilt ausschließlich für den Versand innerhalb der Niederlande, Belgiens und Deutschlands. Versandwünsche außerhalb der genannten Länder können erfüllt werden, wobei der Mehrpreis (die Differenz der Transportkosten im Vergleich zum Versand innerhalb der Niederlande) dem Käufer in Rechnung gestellt wird und vorab vom Käufer zu begleichen ist, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
Ausschlüsse Die Zusatzgarantie deckt nicht:
- normale Abnutzung sowie Verbrauchs- und/oder Verschleißteile;
- Defekte oder Schäden infolge unsachgemäßer Nutzung, unzureichender oder falscher Wartung, fehlerhafter Montage/Installation, Nutzung entgegen den Vorschriften oder der Bedienungsanleitung oder Verwendung ungeeigneter Mittel oder Teile;
- Defekte oder Schäden, die durch äußere Einflüsse verursacht wurden, einschließlich (aber nicht beschränkt auf) Sturz-, Stoß-, Transport- oder Wasserschäden, Spannungsspitzen, Brand oder andere Fälle höherer Gewalt.
Arbeits- und sonstige Kosten Arbeitskosten, (De-)Montagekosten, Anfahrtskosten sowie sonstige Nebenkosten sind ausdrücklich nicht Bestandteil der Zusatzgarantie, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
Voraussetzungen für einen gültigen Garantieanspruch
Ein Anspruch aus der Zusatzgarantie besteht nur, wenn:
- der Käufer den Defekt unverzüglich nach Entdeckung meldet; und
- der Käufer auf Verlangen des Lieferanten bei der Diagnose/Inspektion mitwirkt (z. B. durch Bereitstellung von Fotos, Seriennummer, Kaufnachweis und/oder Rücksendung des defekten Teils, soweit dies zumutbar ist).
Anwendbare Bedingungen
Auf diese Zusatzgarantie und deren Durchführung finden die Metaalunie-Bedingungen Anwendung. Im Falle eines Widerspruchs zwischen diesen Zusatzgarantiebedingungen und den Metaalunie-Bedingungen haben diese Zusatzgarantiebedingungen ausschließlich insoweit Vorrang, als sie ausdrücklich von den Metaalunie-Bedingungen abweichen.